Über uns

1. Wer wir sind

Wir sind eine Evangelische freie Gemeinde, eine unter vielen in Lage und Umgebung. Wir verstehen uns als ein Teil der Ortsgemeinde Jesu Christi in Lage.

 

2. Was uns wichtig ist

Gemeinschaft ist uns wichtig:

  • So wie es in 1Petr 4,10 steht: „Und dient einander, ein jeder mit der Gabe, die er empfangen hat…“, wollen wir leben.
  • Der Dienst am Menschen wird auch über die Grenzen der Gemeinde ausgeübt.
  • Der Kontakt zu Christen um uns herum ist ein wesentlicher Aspekt unserer Gemeinde.

Alle Dienste in der Gemeinde werden ehrenamtlich und freiwillig gemacht. Niemand wird zu etwas gezwungen. Diesen Weg haben wir gewählt um jedem die Möglichkeit zu geben, seine Gaben und Fähigkeit für andere Menschen einzusetzen. Wir sehen darin eine Vielfalt, die sich ergänzt und nicht ausgrenzt.

 

3. Die Struktur

  • Organisiert sind wir als gemeinnütziger Verein mit dem Namen „Evangelische freie Gemeinde e.V.“ Lage-Ehlenbruch.
  • Die Gemeindeleitung besteht grundsätzlich aus mehreren Ältesten und einem Leitungskreis:
    • Zum Leitungskreis gehören die Verantwortlichen der einzelnen Projekte der Gemeinde.
    • Zur Zeit haben wir zwei Älteste und 12 Leiter aus 18 Projekten (Stand Sept. 2018).

 

4. Finanzierung

  • Die Gemeinderäumlichkeiten und unterschiedliche Projekte werden durch freiwillige Spenden finanziert.
  • Die Verwendung der Spenden wird in der Mitgliederversammlung festgelegt.

 

5. Mitgliedschaft

  • Voraussetzungen die erfüllt sein müssen: Ein offenes Bekenntnis einer persönliche Beziehung zu Gott und die Bereitschaft in dieser Gemeinschaft das Leben zu teilen.
  • Der Wunsch, Mitglied zu werden, kann schriftlich oder mündlich an die Gemeindeleitung mitgeteilt werden.
  • Es wird in der Regel ein Gespräch geführt um für beide Seiten klarzustellen, ob das der Weg sein kann.

Die Mitgliedschaft in unserer Gemeinde ist eine freiwillige Angelegenheit jedes einzelnen. Man darf kommen und man darf gehen.

 

6. Wann endet die Mitgliedschaft?

  • In dem man sich schriftlich oder mündlich abmeldet. In der Regel teilt man der Gemeinde seine Absicht und den weiteren Weg mit.
  • Wenn eine Mitteilung aus irgendwelchen Gründen nicht geschehen ist und die Person sich im Laufe von einem Jahr nicht gemeldet hat, wird die Mitgliedschaft als beendet gesehen. Daraufhin werden die Mitglieder der Gemeinde und die betreffende Person informiert.

 

7. Ein Gast in der Gemeinde

  • Wenn jemand sich nicht sicher ist, ob diese Gemeinde sein geistliches Zuhause werden soll und mit der Verbindlichkeit wartet, wird er/sie als Gast gesehen. Ein Gast darf gerne am Leben der Gemeinde teilnehmen.
  • Ein Gast darf auch an internen Versammlungen teilnehmen, allerdings ohne Stimmrecht.

 

Lage, 17.02.2018